Umsatzsteuer auf Angebote: Was muss angegeben werden?
Aktuelle Steuersätze, USt-IdNr., Pflichtangaben und Ausnahmen — der USt.-Leitfaden für den deutschen Mittelstand.
Wer ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig?
In Deutschland sind Unternehmer grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme bildet die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG: Wer im Vorjahr weniger als €22.000 Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter €50.000 bleibt, kann die Umsatzsteuer nicht ausweisen — muss es aber auch nicht.
Kleinunternehmer können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und sich regelbesteuern lassen — was bei hohem Vorsteuerabzug sinnvoll sein kann. Die Registrierung erfolgt beim zuständigen Finanzamt.
Übersicht: USt.-Pflicht
Vorjahresumsatz unter €22.000
Kleinunternehmer nach §19 UStG — keine USt. ausweisen
Vorjahresumsatz ab €22.000
Regelbesteuerung — USt. ausweisen und ans Finanzamt abführen
Freiwillige Regelbesteuerung
Auch als Kleinunternehmer auf Antrag möglich (5 Jahre bindend)
Massgeblich ist das Umsatzsteuergesetz (UStG). Informationen und Formulare stellt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereit.
Aktuelle USt.-Steuersätze
In Deutschland gelten zwei Umsatzsteuersätze:
| Satz | Rate |
|---|---|
| Regelsteuersatz | 19% |
| Ermäßigter Satz | 7% |
| Steuerbefreit | 0% |
Die meisten B2B-Dienstleistungen (Beratung, Handwerk, IT, Marketing, Bau usw.) unterliegen dem Regelsteuersatz von 19%.
Die USt-IdNr. auf dem Angebot
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Diese ist zwingend auf Rechnungen anzugeben — und sollte auf Angeboten gegenüber anderen Unternehmen (B2B) ebenfalls erscheinen.
Die USt-IdNr. hat das Format DE gefolgt von 9 Ziffern.
USt-IdNr.: DE123456789
Die USt-IdNr. können Sie beim BZSt online beantragen. Als Kleinunternehmer haben Sie keine USt-IdNr. und weisen keine USt. aus.
Pflichtangaben zur USt. auf dem Angebot
Auf einem Angebot, das Umsatzsteuer ausweist, sollten folgende Angaben enthalten sein:
- USt-IdNr. des Anbieters (DE123456789)
- Angewendeter Steuersatz (19% oder 7%)
- Nettobetrag (exkl. USt.) pro Position
- USt.-Betrag in EUR
- Gesamtbetrag inkl. USt.
- Hinweis ob Preise exkl. oder inkl. USt. angegeben sind
Kleinunternehmer (§19 UStG) weisen keine Umsatzsteuer aus und ergänzen: "Kein Steuerausweis gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung)."
Ausnahmen und steuerbefreite Leistungen
Bestimmte Leistungen sind nach §4 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für diese Angebote: keine USt.-Ausweisung, keine USt-IdNr. nötig.
Häufige steuerbefreite Leistungen (Auswahl, §4 UStG)
Ärztliche und heilberufliche Leistungen (§4 Nr. 14 UStG)
Unterricht und Erziehung (§4 Nr. 21 UStG)
Kulturelle Leistungen (Theater, Konzerte — §4 Nr. 20 UStG)
Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§4 Nr. 12 UStG)
Versicherungs- und Bankleistungen (§4 Nr. 8, 10 UStG)
Ausfuhrlieferungen in Drittländer (§4 Nr. 1 UStG)
Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater.
Häufige USt.-Fehler auf Angeboten
Falscher Steuersatz
Leistungen mit 7% statt 19% ausweisen oder umgekehrt — prüfen Sie für jede Leistung den korrekten Satz.
Fehlende USt-IdNr.
Bei B2B-Angeboten mit USt.-Ausweis muss die USt-IdNr. des Anbieters angegeben sein.
Kleinunternehmer weist USt. aus
Kleinunternehmer (§19 UStG) dürfen keine USt. ausweisen — tun sie es, schulden sie sie trotzdem dem Finanzamt.
Keine Angabe ob netto oder brutto
Preisangaben müssen eindeutig als netto (exkl. USt.) oder brutto (inkl. USt.) ausgewiesen sein.
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