Zahlungskonditionen im Angebot: Fristen, Skonto und Verzugszins
Was auf das Angebot gehört, wie Zahlungsfristen korrekt formuliert werden und was bei Zahlungsverzug gilt — auf Basis des deutschen BGB.
Zahlungsfristen in Deutschland
In Deutschland gilt nach §271 BGB grundsätzlich sofortige Fälligkeit, sofern keine Zahlungsfrist vereinbart wurde. Im Geschäftsverkehr hat sich jedoch 30 Tage netto als Standard etabliert — und ist nach §271a BGB auch die gesetzliche Höchstfrist für Zahlungen zwischen Unternehmen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Die Zahlungsfrist beginnt ab Zugang der Rechnung — nicht ab Leistungserbringung, sofern nicht anders vereinbart.
Übliche Zahlungsfristen im deutschen Mittelstand
Empfehlung: Geben Sie in Ihrem Angebot bereits die Zahlungsbedingungen an, die dann für die Rechnung gelten. So sind beide Parteien von Anfang an informiert.
Skonto: Frühzahler-Rabatt
Skonto ist ein prozentualer Nachlass, den Sie gewähren, wenn der Kunde innerhalb einer kürzeren Frist bezahlt. Es ist ein verbreitetes Mittel zur Liquiditätssicherung — und beschleunigt den Zahlungseingang merklich.
Beispielformulierung auf dem Angebot:
Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto.
Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen: 2% Skonto.
Typische Skontokonditionen:
2/10 netto 30
2% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen, sonst 30 Tage netto
3/10 netto 60
3% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen, sonst 60 Tage netto
1/5 netto 20
1% Skonto bei Zahlung innert 5 Tagen, sonst 20 Tage netto
Ohne Skonto
30 Tage netto — keine Skontogewährung (einfachste Variante)
Skonto wird auf den Nettobetrag (ohne USt.) berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.
Verzugszins bei verspäteter Zahlung
Zahlt ein Kunde nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist nicht, gerät er nach §286 BGB in Verzug. Bei einer klar festgelegten Zahlungsfrist (z. B. "30 Tage netto") tritt der Verzug automatisch ein — ohne Mahnung.
Der gesetzliche Verzugszinssatz im B2B-Bereich beträgt nach §288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (derzeit ca. 12–13% p.a., wird zweimal jährlich angepasst). Im B2C-Bereich gilt nur 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz.
Hinweis: Basiszinssatz
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres angepasst. Den aktuellen Satz finden Sie auf der Website der Deutschen Bundesbank.
Beispielformulierung mit Verzugszins:
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB).
Korrekte Formulierungen für das Angebot
Die Zahlungskonditionen sollten klar und unmissverständlich formuliert sein. Hier einige bewährte Standardformulierungen:
Einfach (30 Tage)
Zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung, netto ohne Abzug.
Mit Skonto
Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto. Bei Zahlung innert 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto.
Mit Vorauszahlung
30% Anzahlung bei Auftragserteilung, Restbetrag zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Leistungserbringung.
Mit Teilzahlungen
50% bei Auftragserteilung, 50% nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten, zahlbar innerhalb 10 Tagen.
Mahnwesen bei ausbleibender Zahlung
Auch wenn bei festgelegter Zahlungsfrist der Verzug automatisch eintritt, empfiehlt sich ein strukturiertes Mahnwesen:
1. Mahnung
5–10 Tage nach Fälligkeit
Freundlich — Zahlungserinnerung, keine Gebühren
2. Mahnung
15–20 Tage nach Fälligkeit
Bestimmt — Fristansetzung, Hinweis auf Verzugszins
3. Mahnung
25–30 Tage nach Fälligkeit
Letztes Zahlungsbegehren, Ankündigung rechtlicher Schritte
Mahnbescheid
Nach erfolgloser 3. Mahnung
Gerichtlicher Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht (online über mahngerichte.de)
Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist im §§ 688 ff. ZPO geregelt. Der Mahnbescheid kann online beim zentralen Mahngericht des Bundeslandes beantragt werden.
Checkliste Zahlungskonditionen
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