Ratgeber · Zahlungskonditionen

Zahlungskonditionen im Angebot: Fristen, Skonto und Verzugszins

Was auf das Angebot gehört, wie Zahlungsfristen korrekt formuliert werden und was bei Zahlungsverzug gilt — auf Basis des deutschen BGB.

Lesedauer: ca. 5 Minuten·
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen auf Basis der in Deutschland geltenden Grundlagen weiter. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Zahlungsfristen in Deutschland

In Deutschland gilt nach §271 BGB grundsätzlich sofortige Fälligkeit, sofern keine Zahlungsfrist vereinbart wurde. Im Geschäftsverkehr hat sich jedoch 30 Tage netto als Standard etabliert — und ist nach §271a BGB auch die gesetzliche Höchstfrist für Zahlungen zwischen Unternehmen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Die Zahlungsfrist beginnt ab Zugang der Rechnung — nicht ab Leistungserbringung, sofern nicht anders vereinbart.

Übliche Zahlungsfristen im deutschen Mittelstand

10 Tage nettoKleinbeträge, kurzfristige Dienstleistungen
14 Tage nettoHandwerksleistungen, Reparaturen
30 Tage nettoStandard B2B — am häufigsten verwendet
45 / 60 Tage nettoGrossprojekte, Bauleistungen — max. 60 Tage nach §271a BGB

Empfehlung: Geben Sie in Ihrem Angebot bereits die Zahlungsbedingungen an, die dann für die Rechnung gelten. So sind beide Parteien von Anfang an informiert.

Skonto: Frühzahler-Rabatt

Skonto ist ein prozentualer Nachlass, den Sie gewähren, wenn der Kunde innerhalb einer kürzeren Frist bezahlt. Es ist ein verbreitetes Mittel zur Liquiditätssicherung — und beschleunigt den Zahlungseingang merklich.

Beispielformulierung auf dem Angebot:

Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto.
Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen: 2% Skonto.

Typische Skontokonditionen:

2/10 netto 30

2% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen, sonst 30 Tage netto

3/10 netto 60

3% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen, sonst 60 Tage netto

1/5 netto 20

1% Skonto bei Zahlung innert 5 Tagen, sonst 20 Tage netto

Ohne Skonto

30 Tage netto — keine Skontogewährung (einfachste Variante)

Skonto wird auf den Nettobetrag (ohne USt.) berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.

Verzugszins bei verspäteter Zahlung

Zahlt ein Kunde nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist nicht, gerät er nach §286 BGB in Verzug. Bei einer klar festgelegten Zahlungsfrist (z. B. "30 Tage netto") tritt der Verzug automatisch ein — ohne Mahnung.

Der gesetzliche Verzugszinssatz im B2B-Bereich beträgt nach §288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (derzeit ca. 12–13% p.a., wird zweimal jährlich angepasst). Im B2C-Bereich gilt nur 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz.

Hinweis: Basiszinssatz

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres angepasst. Den aktuellen Satz finden Sie auf der Website der Deutschen Bundesbank.

Beispielformulierung mit Verzugszins:

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB).

Korrekte Formulierungen für das Angebot

Die Zahlungskonditionen sollten klar und unmissverständlich formuliert sein. Hier einige bewährte Standardformulierungen:

Einfach (30 Tage)

Zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung, netto ohne Abzug.

Mit Skonto

Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto. Bei Zahlung innert 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto.

Mit Vorauszahlung

30% Anzahlung bei Auftragserteilung, Restbetrag zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Leistungserbringung.

Mit Teilzahlungen

50% bei Auftragserteilung, 50% nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten, zahlbar innerhalb 10 Tagen.

Mahnwesen bei ausbleibender Zahlung

Auch wenn bei festgelegter Zahlungsfrist der Verzug automatisch eintritt, empfiehlt sich ein strukturiertes Mahnwesen:

1. Mahnung

5–10 Tage nach Fälligkeit

Freundlich — Zahlungserinnerung, keine Gebühren

2. Mahnung

15–20 Tage nach Fälligkeit

Bestimmt — Fristansetzung, Hinweis auf Verzugszins

3. Mahnung

25–30 Tage nach Fälligkeit

Letztes Zahlungsbegehren, Ankündigung rechtlicher Schritte

Mahnbescheid

Nach erfolgloser 3. Mahnung

Gerichtlicher Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht (online über mahngerichte.de)

Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist im §§ 688 ff. ZPO geregelt. Der Mahnbescheid kann online beim zentralen Mahngericht des Bundeslandes beantragt werden.

Checkliste Zahlungskonditionen

Zahlungsfrist klar angegeben (z.B. 30 Tage netto)
Referenzdatum der Frist definiert (ab Rechnungsdatum)
Skonto falls gewünscht inkl. Frist angegeben
Hinweis auf Verzugszins vorhanden
Zahlungsart / Bankverbindung auf Rechnung
Bei Teilzahlungen: Fälligkeitstermine klar definiert
USt. separat ausgewiesen (falls USt.-pflichtig)
Währung angegeben (EUR)

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