Mehrwertsteuer auf Offerten: Was muss angegeben werden?
Aktuelle Steuersätze, UID-Nummer, Pflichtangaben und Ausnahmen — der MwSt.-Leitfaden für Schweizer KMU.
Wer ist in der Schweiz MwSt.-pflichtig?
In der Schweiz unterliegen Unternehmen der Mehrwertsteuerpflicht, wenn sie mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit einen Umsatz von mehr als CHF 100'000 pro Jahr erzielen. Massgebend ist dabei der weltweite Umsatz aus steuerbaren Leistungen.
Unternehmen, die diese Grenze nicht erreichen, können sich freiwillig für die MwSt. registrieren lassen — was in bestimmten Situationen (z. B. viel Vorsteuer) vorteilhaft sein kann.
Übersicht: MwSt.-Pflicht
Jahresumsatz unter CHF 100'000
Keine MwSt.-Pflicht (ausser freiwillige Registrierung)
Jahresumsatz ab CHF 100'000
Obligatorische Eintragung im MwSt.-Register der ESTV
Freiwillige Registrierung
Auf Antrag möglich, unabhängig vom Umsatz
Die Eintragung erfolgt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Massgebend ist das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), SR 641.20.
Aktuelle MwSt.-Steuersätze 2024
Per 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende MwSt.-Sätze (erhöht zur Finanzierung der AHV-Stabilisierung):
| Satz | Rate |
|---|---|
| Normalsatz | 8.1% |
| Sondersatz | 3.8% |
| Reduziersatz | 2.6% |
Die meisten KMU-Dienstleistungen (Beratung, Handwerk, IT, Marketing, Reinigung, Bau usw.) unterliegen dem Normalsatz von 8.1%.
Die UID-Nummer auf der Offerte
MwSt.-pflichtige Unternehmen müssen ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) auf allen Dokumenten angeben, auf denen die MwSt. ausgewiesen wird — also auch auf Offerten und Rechnungen.
Die UID hat das Format CHE-XXX.XXX.XXX. Für MwSt.-Dokumente wird sie ergänzt: CHE-XXX.XXX.XXX MWST.
CHE-123.456.789 MWST
Ihre UID können Sie im öffentlichen UID-Register des Bundes unter uid.admin.ch nachschlagen oder eintragen lassen.
Pflichtangaben zur MwSt. auf der Offerte
Auf einer Offerte, die MwSt. ausweist, sollten folgende Angaben enthalten sein:
- UID-Nummer des Anbieters (CHE-XXX.XXX.XXX MWST)
- Angewendeter MwSt.-Satz (z.B. 8.1%)
- Nettobetrag (exkl. MwSt.) pro Position
- MwSt.-Betrag in CHF
- Gesamtbetrag inkl. MwSt.
- Hinweis ob Preise exkl. oder inkl. MwSt. angegeben sind
Bei Offerten mit mehreren Positionen, die unterschiedlichen MwSt.-Sätzen unterliegen, muss jeder Satz separat ausgewiesen werden.
Ausnahmen und steuerbefreite Leistungen
Bestimmte Leistungen sind von der MwSt. ausgenommen (Art. 21 MWSTG) oder befreit (Art. 23 MWSTG). Für Offerten bedeutet das: keine MwSt.-Ausweisung, keine UID-Angabe nötig.
Häufige ausgenommene Leistungen (Auswahl)
Arzt-, Zahnarzt- und Spitalleistungen
Unterrichts- und Erziehungsleistungen
Kulturelle Leistungen (Theater, Kinos, unter Bedingungen)
Vermietung von Wohnliegenschaften
Versicherungs- und Bankleistungen
Wertpapierumsätze
Die vollständige Liste findet sich in Art. 21 MWSTG. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Anfrage bei der ESTV oder einem Treuhänder.
Häufige MwSt.-Fehler auf Offerten
Falscher Steuersatz
Seit 2024 gilt 8.1% (nicht mehr 7.7%). Ältere Vorlagen enthalten oft den veralteten Satz.
UID ohne MWST-Zusatz
Die UID muss mit dem Zusatz "MWST" angegeben werden, wenn MwSt. ausgewiesen wird.
Keine Angabe ob exkl. oder inkl. MwSt.
Preisangaben müssen eindeutig ausgewiesen sein. Schweizer Behörden und Kunden erwarten klare Trennung.
MwSt. auf befreiten Leistungen ausgewiesen
Wer MwSt. ausweist, schuldet sie — auch wenn die Leistung eigentlich befreit wäre.
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