Zahlungskonditionen in der Offerte: Fristen, Skonto und Verzugszins
Was auf die Offerte gehört, wie Zahlungsfristen korrekt formuliert werden und was bei Zahlungsverzug gilt — auf Basis des Schweizer OR.
Zahlungsfristen in der Schweiz
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Standard-Zahlungsfrist. Im Geschäftsverkehr hat sich jedoch 30 Tage netto als übliche Frist etabliert. Kürzere (z. B. 10 oder 15 Tage) und längere Fristen (60 Tage) sind vertraglich vereinbar.
Die Zahlungsfrist beginnt ab dem Datum der Rechnung — nicht ab Lieferung oder Leistungserbringung, ausser anders vereinbart.
Übliche Zahlungsfristen im Schweizer KMU-Bereich
Empfehlung: Geben Sie in Ihrer Offerte bereits die Zahlungsbedingungen an, die dann für die Rechnung gelten. So sind beide Parteien von Anfang an informiert.
Skonto: Frühzahler-Rabatt
Skonto ist ein prozentualer Nachlass, den Sie gewähren, wenn der Kunde innerhalb einer kürzeren Frist bezahlt. Es ist ein verbreitetes Mittel zur Liquiditätssicherung — und beschleunigt den Zahlungseingang merklich.
Beispielformulierung auf der Offerte:
Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto.
Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen: 2% Skonto.
Typische Skontokonditionen:
2/10 netto 30
2% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen, sonst 30 Tage netto
3/10 netto 60
3% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen, sonst 60 Tage netto
1/5 netto 20
1% Skonto bei Zahlung innert 5 Tagen, sonst 20 Tage netto
Ohne Skonto
30 Tage netto — keine Skontogewährung (einfachste Variante)
Skonto wird auf den Nettobetrag (ohne MWST) berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.
Verzugszins bei verspäteter Zahlung
Zahlt ein Kunde nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht, gerät er in Verzug. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) sieht in Art. 104 Abs. 1 einen gesetzlichen Verzugszins von 5% pro Jahr vor.
Wichtig: Automatischer Verzug
Bei einer klar festgelegten Zahlungsfrist (z. B. "30 Tage netto") gerät der Schuldner automatisch in Verzug — ohne dass eine Mahnung nötig ist (Art. 102 Abs. 2 OR). Der Verzugszins beginnt ab dem ersten Tag nach Fristablauf zu laufen.
Vertraglich kann ein höherer Verzugszins vereinbart werden. In der Praxis finden sich Sätze von 5% bis 8% p.a.
Beispielformulierung mit Verzugszins:
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. in Rechnung gestellt.
Korrekte Formulierungen für die Offerte
Die Zahlungskonditionen sollten klar und unmissverständlich formuliert sein. Hier einige bewährte Standardformulierungen:
Einfach (30 Tage)
Zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung, netto ohne Abzug.
Mit Skonto
Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto. Bei Zahlung innert 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto.
Mit Vorauszahlung
30% Anzahlung bei Auftragserteilung, Restbetrag zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Leistungserbringung.
Mit Teilzahlungen
50% bei Auftragserteilung, 50% nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten, zahlbar innerhalb 10 Tagen.
Mahnwesen bei ausbleibender Zahlung
Obwohl bei klar definierter Zahlungsfrist kein formales Mahnschreiben für den Verzugszins nötig ist, empfiehlt sich ein strukturiertes Mahnwesen:
1. Mahnung
5–10 Tage nach Fälligkeit
Freundlich — Zahlungserinnerung, keine Gebühren
2. Mahnung
15–20 Tage nach Fälligkeit
Bestimmt — Fristansetzung, Hinweis auf Verzugszins
3. Mahnung
25–30 Tage nach Fälligkeit
Letztes Zahlungsbegehren, Ankündigung rechtlicher Schritte
Betreibung
Nach erfolgloser 3. Mahnung
Einleitung Betreibungsverfahren nach SchKG beim zuständigen Betreibungsamt
Das Betreibungsverfahren in der Schweiz ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt. Es wird beim zuständigen Betreibungsamt am Wohnsitz/Sitz des Schuldners eingeleitet.
Checkliste Zahlungskonditionen
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